Allgemeinene Geschäftsbedingungen für :
Application
Service Providing
    SWISSbyte Services  
         
1. Leistungen von SWISSbyte GmbH
1.1 SWISSbyte GmbH bietet diverse EDV-Dienstleistungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Internet an.
1.2 SWISSbyte GmbH stellt ihre Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertrages mit dem entsprechenden Kunden und den betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit. SWISSbyte GmbH behält sich vor, die Dienstleistungen bei Bedarf oder aus wichtigen Gründen anzupassen.
 
1.3 Soweit möglich informiert SWISSbyte GmbH rechtzeitig über Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, für Wartungsarbeiten, Einführung von Neuerungen etc. nötig sind.
 
1.4 Zur Vertragserfüllung kann SWISSbyte GmbH Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.
 
2. Vertragsschluss / Beginn
2.1 Die Registrierung bei SWISSbyte GmbH erfolgt schriftlich. Der Kunde anerkennt mit der Antragstellung auf einen Vertrag mit SWISSbyte GmbH gleichzeitig die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von SWISSbyte GmbH.
 
2.2 Mit der Antragstellung verpflichtet sich der Kunde zu wahrheitsgemässen Angaben gegenüber SWISSbyte GmbH.
 
2.3 Das Vertragsverhältnis beginnt gemäss den Vereinbarungen im entsprechenden Vertrag.
 
3. Kündigung und Beendigung des Vertragsverhältnisses
3.1 Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragstypus, der mit SWISSbyte GmbH abgeschlossen wurde. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung des Betrages pro rata temporis nicht möglich.
 
3.2 Die Kündigung hat mit termingerechtem, eingeschriebenem Brief, also schriftlich, mit entsprechender vertraglich vereinbarter Frist zu erfolgen.
 
3.3 Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung schuldet der Kunde SWISSbyte GmbH sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten inkl. der Gebühr für die vereinbarte Mindestvertragsdauer.
 
3.4 Löst SWISSbyte GmbH den Vertrag auf weil der Kunde rechts- oder vertragswidrig gehandelt hat oder die gebotenen Dienstleistungen anderweitig missbraucht hat - auch bei fristloser Auflösung seitens SWISSbyte GmbH - so schuldet der Kunde SWISSbyte GmbH sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.
 
4. Haftung
4.1 SWISSbyte GmbH haftet nur für derartige Schäden und Ausfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit seitens SWISSbyte GmbH entstanden sind. Die grobe Fahrlässigkeit ist durch den Ansprecher, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen.
 
4.2 SWISSbyte GmbH übernimmt keine Verantwortung für Schäden (einschliesslich Viren), die dem Kunden durch Missbrauch der Verbindung von Dritten zugefügt werden, ebenso liegt die Verantwortung für die Richtigkeit von Informationen und Drittleistungen wie auch die entsprechenden Anspruchsrechte Dritter ausschliesslich beim jeweiligen Anbieter.
 
4.3 Haftung für weitere Schäden (z.Bsp. Probleme bei der Abwicklung von Geschäften auf elektronischem Wege) sind grundsätzlich ausgeschlossen; sie liegt ausschliesslich beim jeweiligen Anbieter der Leistung. SWISSbyte GmbH übernimmt keine Haftung bei Zugangsschwierigkeiten und Störungen im Netz von Drittanbietern (z.Bsp. Swisscom, Diax, Sunrise etc.) oder für solche, die durch sog. höhere Gewalt oder bei Reparaturen, Wartungsarbeiten oder Einführung neuer Technologien entstehen. Ebensowenig kann SWISSbyte GmbH für Schäden, Ausfälle oder anderweitige Schwierigkeiten, die aufgrund im Internet angebotener Dienste entstehen oder für Funktionsfehler der im Internet angebotenen Software, haftbar gemacht werden.
 
4.4 SWISSbyte GmbH behält sich in allen Fällen vor, Schadenersatz geltend zu machen gegenüber Benutzern bei Delikten, insbesondere bei Datenkriminalität, Datenmissbrauch und sogenannten Hacking-Angriffen auf das Netz oder die Infrastruktur von SWISSbyte GmbH. Dies gilt auch bei Missachtung der sogenannten Netiquette *).
 
5. Pflichten und Rechte des Kunden
5.1 Im allgemeinen findet die "Netiquette" Anwendung. Dieses Benimmhandbuch zum Umgang mit und im Internet findet in allen Belangen der Internet-Verwendung Anwendung. Der Kunde akzeptiert die "Netiquette" als integrierenden Bestandteil des Vertrages mit SWISSbyte GmbH.
 
5.2 Der Kunde hat das Recht, seine Waren, Dienstleistungen und sonstige Angebote dem gewählten Vertrag entsprechend im Internet zu präsentieren. Er ist für den Inhalt und die Darstellung seiner Präsentation vollumfänglich verantwortlich und unterlässt es, Massensendungen zu verschicken oder anderweitig gegen die "Netiquette" zu verstossen. Der Benutzer verpflichtet sich, sich an die ethischen und generell akzeptierten Regeln des Zusammenwirkens im Internet zu halten. Er haftet vollumfänglich für den Inhalt und übernimmt Kosten, falls solche durch seine Präsentation für SWISSbyte GmbH entstehen.
Der Benutzer hat sicherzustellen, dass seine Verwendung des Internets sich innerhalb des geltenden Rechts bewegt. Er verpflichtet sich, die internationalen Vereinbarungen insbesondere betreffend Datenschutz, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Marken, lauteren Wettbewerb und verwandte Gebiete zu respektieren und einzuhalten und keinerlei Inhalte oder Dienstleistungen zu verbreiten, die gegen den guten Geschmack, die guten Sitten und Gebräuche verstossen oder sonstwie einen zweifelhaften Inhalt aufweisen. Insbesondere gilt dies für die Verbreitung, den Verweis auf oder das Zurverfügungstellen der Verbindungen zur Verbreitung von Pornographie, Anleitung zu Gewalt oder Verbrechen, Diskriminierung jeglicher Art oder anderweitig anstössigem Inhalt.
SWISSbyte GmbH ist in keiner Weise verpflichtet, Inhalte von Kundenangeboten zu prüfen.
SWISSbyte GmbH behält sich vor, bei Bekanntwerden eines entsprechenden Falles den Vertrag einseitig fristlos zu kündigen und den Internetzugang per sofort abzuschalten; Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten, ebenso entsprechende rechtliche und strafrechtliche Schritte.
Vom Anschluss des Kunden dürfen insbesondere folgende Informationen mit rechtswidrigem Inhalt nicht verbreitet werden oder abrufbar sein:
  • Unerlaubtes Glücksspiel; speziell im Sinne des Lotteriegesetzes;
  • Informationen, die Urheberrechte, ähnliche Schutzrechte oder Immaterialgüterrechte verletzen;
  • Gewaltdarstellungen (StGB 135)
  • Pornografische Schriften, Darstellungen und Bilder (StGB 197);
  • Aufruf zu Gewalt (StGB 259);
  • Rassistisch diskriminierende Inhalte (StGB 261bis);
 
5.3 Sofern einem Kunden derartige rechtswidrige Informationen bekannt werden, wird er gebeten, dies SWISSbyte GmbH mitzuteilen. SWISSbyte GmbH wird, sofern möglich, Abklärungen vornehmen und die nötigen und möglichen Massnahmen treffen.
 
5.4 Die Untervermietung der bezogenen Dienstleistungen bei SWISSbyte GmbH an Dritte ist nur und ausschliesslich nach entsprechender Vereinbarung mit SWISSbyte GmbH erlaubt. Bei Zuwiderhandeln behält sich SWISSbyte GmbH vor, den entsprechenden Vertrag fristlos zu kündigen oder entsprechende Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
 
5.5 Der Kunde ist für die eigenen Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme und PC-Konfiguration) verantwortlich. SWISSbyte GmbH kann keine Garantie dafür übernehmen, wenn der Internet-Zugang nicht auf allen Endgeräten einwandfrei möglich ist. Sollten Störungen auftreten, die Massnahmen am Kundenstandort erforderlich machen und kann die Störung nicht anders behoben werden, so ist der Kunde verpflichtet, seine Anlage auf eigene Kosten entsprechend anzupassen oder den Betrieb einzustellen. Andernfalls ist SWISSbyte GmbH berechtigt, den Anschluss einseitig abzustellen.
 
5.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die nötigen Sicherheitsvorkehrungen trifft, um einen sicheren Datenfluss zu gewährleisten. Er ist gegenüber SWISSbyte GmbH für die Benützung seines Accounts verantwortlich. Passwörter und Identifikationen dürfen Drittpersonen nicht mitgeteilt werden. Geschieht dies durch oder auf Wunsch des Benützers dennoch, so ist der Account-Inhaber für die allfälligen Folgen verantwortlich.
Insbesondere sorgt der Kunde selbst für die Einhaltung der entsprechenden Alterslimiten beim Zugriff auf das Internet.
 
5.7 Der Benutzer hat sicherzustellen, dass sein Gebrauch des Internets sich innerhalb des geltenden Schweizer und allenfalls ausländischen Rechts bewegt. Dies umfasst neben dem Strafrecht insbesondere auch den Datenschutz und die Ausführungsgesetzgebung, das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
 
5.8 Die im voraus zu bezahlenden Gebühren richten sich nach dem jeweils abgeschlossenen Individual-Vertrag des Kunden mit SWISSbyte GmbH.
 
6. Störungsbehebung
6.1

SWISSbyte GmbH stellt zur Unterstützung ihrer Kunden in technischen Fragen betreffend Handhabung und Installation der angebotenen Dienstleistungen einen telefonischen Support zur Verfügung. Die Kosten und Betriebszeiten dieses Customer Services werden auf der entsprechenden Plattform publiziert und können bei SWISSbyte GmbH während der üblichen Bürozeiten angefragt werden.
Kosten für Support durch Dritte werden von SWISSbyte GmbH nicht übernommen.

 
6.2 Die Behebung von Störungen aller Art erfolgt schnellstmöglich. Bei Betriebsunterbrüchen infolge Störungsbehebung, Wartungsarbeiten, Einführung und Installation neuer Technologien oder ähnlicher Sachverhalte können gegen SWISSbyte GmbH keinerlei Forderungen geltend gemacht werden.
 
6.3 Verlangt ein Kunde die Beseitigung von Störungen, die sich aufgrund der von SWISSbyte GmbH auf sein Begehren durchgeführten Untersuchung auf Mängel der vom Anwender benützten Ausrüstung oder Fehler in deren Handhabung zurückführen lassen, trägt der Kunde die entstandenen Kosten.
 
7. Besondere Bestimmungen
 
7.1 Der Gebrauch des Internet birgt diverse Datenschutzrisiken für den Benutzer. SWISSbyte GmbH bemüht sich um möglichst effiziente Sicherung mit wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen, kann aber keine Garantie gegen eine missbräuchliche Verwendung abgeben. Jeder Teilnehmer ist für Massnahmen zur Sicherung und Abschirmung seiner Daten und seines Netzes gegen das Eindringen oder anderweitige Angriffe auf diese durch unbefugte Dritte selbst verantwortlich.
 
7.2 Sollte der Beweis für einen Hacker-Angriff von einem Benutzer eines Internetzuganges der SWISSbyte GmbH vorliegen, behält sich SWISSbyte GmbH das Recht vor, den Internetzugang ohne Vorankündigung zu deaktivieren. Im weiteren wird der betreffende Kunde für unbestimmte Zeit von allen Diensten und Leistungen von SWISSbyte GmbH ausgeschlossen. SWISSbyte GmbH behält sich weiter vor, allfällige rechtliche und strafrechtliche Schritte gegen den betreffenden Benutzer einzuleiten sowie Schadenersatz in entsprechender Höhe von ihm zu fordern.
 
8. Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen
8.1 Die Abrechnung erfolgt aufgrund der vereinbarten Bedingungen des betreffenden Vertrages in sFr. zuzüglich der zum Vertragszeitpunkt gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer.Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der vereinbarten Preise (Vertrag oder allgemeingültige Preisliste) und aufgrund der Aufzeichnungen von SWISSbyte GmbH. Diese gelten als richtig, sofern bei Einwänden des Kunden gegen die Rechnung aufgrund von technischen Abklärungen durch SWISSbyte GmbH keine Fehler ermittelt worden sind.
 
8.2 Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit Vertragsabschluss. Bei Zahlungsverzug behält sich SWISSbyte GmbH rechtliche Schritte und die Sperrung des Zugangs vor.
 
8.3 Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.
 
9. Teilnichtigkeit
Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht; diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch möglichst wirtschaftlich gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
 
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Firma SWISSbyte GmbH.

*)Was unter der Netiquette zu verstehen ist regelt der RFC (Request For Comment) 1855.

 
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Firma SWISSbyte GmbH erbringt ihre Service - Dienstleistungen ausschliesslich auf Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2 Zustandekommen des Vertrages
Der jeweilige Einzelvertrag über Dienstleistungen der Firma SWISSbyte GmbH kommt mit der Gegenzeichnung des Kundenvertrages durch einen Geschäftsführer der Firma SWISSbyte GmbH zustande. Vertragspartner des Auftraggebers wird immer nur die Firma SWISSbyte GmbH sein. Dies gilt unabhängig davon, ob diese sich zur Erbringung der Dienste einer Leistung Dritter bedient. Die Wirksamkeit des Gesamtvertrags wird von der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen nicht berührt.
3. Preise
Die Preisangebote werden in sFr angegeben und verstehen sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zuzüglich der zum Vertragszeitpunkt gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer. Werden Leistungen über eine längere Dauer erbracht, so ist die Firma SWISSbyte GmbH berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 8 Wochen zu erhöhen. Geht die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinaus, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu künden, an dem die Preisänderung wirksam wird.
4. Rechnungsstellung
Die vereinbarte Vergütung wird mit Fertigstellung und Abnahme der Leistung fällig. Ist zur Fertigstellung eine Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, so erhöht sich der Rechnungsbetrag um eine angemessene Entschädigung, wenn der Auftraggeber die Mitwirkung nicht rechtzeitig erbringt.
5. Teilrechnung
Hat die vereinbarte Leistung einen grösseren, in verschiedene Teilleistungen teilbaren Umfang, so behält sich SWISSbyte GmbH das Recht vor, frühestens nach vier Wochen Zwischenrechnungen über die bereits geleistete Arbeit auszustellen. Diese sind vorab nach den allgemeinen Zahlungsbedingungen zu begleichen. Werden Teilrechnungen nicht beglichen oder wird der Firma SWISSbyte GmbH eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt, so ist sie berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrags vorläufig einzustellen.
6. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu erfolgen. Bei bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, ist SWISSbyte GmbH berechtigt eine unverzügliche Zahlung aller fälligen Rechnungen zu verlangen.
7. Versicherungen
Sollten die der Firma SWISSbyte GmbH übergebenen Manuskripte, Originale, Daten oder andere Materialien gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden, so hat dies der Auftraggeber selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur die übliche Sorgfalt verlangt werden.
8. Geheimhaltung
Die Firma SWISSbyte GmbH verpflichtet sich, keine Geschäftsakten oder Abschriften davon, Kopien, Auszüge etc. ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftraggebers aus den Arbeitsräumen zu entfernen oder Dritten zugänglich zu machen,sowie Stillschweigen über alle Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers während und nach Abschluss des Auftrages zu wahren. Insbesondere verpflichtet sich die Firma SWISSbyte GmbH, das Banken- und Geschäftsgeheimnis gemäss Art. 47 des Bundesgesetzes über Banken und Sparkassen sowie Art. 321a des OR zu wahren. Die Geheimhaltungspflicht fällt dahin, wenn der Auftraggeber nachweisbar kein Interesse mehr an der Aufrechterhaltung hat.
9. Pflichten des Auftraggebers

Erfordert die Erbringung von Dienstleistungen die Benützung von Datenverarbeitungsmaschinen des Auftraggebers, so müssen folgende Punkte erfüllt werden:

  • Voll ausgerüsteter Arbeitsplatz mit Drucker
  • Zumutbare Antwortzeiten
  • Funktionierendes Sicherungs- und Rücksicherungsverfahren
  • Tägliche Sicherung aller relevanter Daten
  • Freier Zugang zum Internet

Aufwände, welche durch nichterfüllen der Pflichten entstehen, werden getrennt in Rechnung gestellt.

10. Haftung
Die Firma SWISSbyte GmbH haftet nicht für durch fehlerhafte Software oder Hardware verursachte Schäden. Für Schäden, welche durch Arbeiten an den Systemen (Software und Hardware) entstehen, wird ausdrücklich jede Haftung ausgeschlossen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
11. Schutzrechte Dritter

Beide Parteien sichern einander zu, dass die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und Dokumentationen keine Schutzrechte Dritter verletzen. Macht trotzdem ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten geltend, informiert jeder den anderen ohne Verzug schriftlich über die gestellten Ansprüche und räumt ihm alle Möglichkeiten zur Verteidigung ein.
Soweit eine Partei für die Verletzung von Schutzrechten Dritter die Verantwortung trägt, ersetzt sie der anderen Partei einen allfälligen Schaden

12. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ändert die Firma SWISSbyte GmbH die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so hat sie dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Mit Ablauf eines Monats erlangen die neu gefassten Geschäftsbedingungen für alle Verträge Gültigkeit, soweit der Kunde ihrer Geltung bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausdrücklich widersprochen hat.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Firma SWISSbyte GmbH.