| 1. |
Leistungen von SWISSbyte
GmbH |
| 1.1 |
SWISSbyte
GmbH bietet diverse EDV-Dienstleistungen insbesondere im Zusammenhang
mit dem Internet an. |
|
| 1.2 |
SWISSbyte GmbH stellt ihre Dienstleistungen
im Rahmen des jeweiligen Vertrages mit dem entsprechenden Kunden
und den betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit.
SWISSbyte GmbH behält sich vor, die Dienstleistungen bei Bedarf
oder aus wichtigen Gründen anzupassen. |
| |
| 1.3 |
Soweit möglich informiert SWISSbyte
GmbH rechtzeitig über Betriebsunterbrüche, die zur Behebung
von Störungen, für Wartungsarbeiten, Einführung von Neuerungen
etc. nötig sind. |
| |
| 1.4 |
Zur Vertragserfüllung kann SWISSbyte
GmbH Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen. |
| |
| 2. |
Vertragsschluss / Beginn |
| 2.1 |
Die Registrierung
bei SWISSbyte GmbH erfolgt schriftlich. Der Kunde anerkennt
mit der Antragstellung auf einen Vertrag mit SWISSbyte GmbH
gleichzeitig die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
von SWISSbyte GmbH. |
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| 2.2 |
Mit der
Antragstellung verpflichtet sich der Kunde zu wahrheitsgemässen
Angaben gegenüber SWISSbyte GmbH. |
| |
| 2.3 |
Das Vertragsverhältnis
beginnt gemäss den Vereinbarungen im entsprechenden Vertrag. |
| |
| 3. |
Kündigung und Beendigung
des Vertragsverhältnisses |
| 3.1 |
Die Mindestdauer,
die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin bestimmen sich
nach dem jeweiligen Vertragstypus, der mit SWISSbyte GmbH abgeschlossen
wurde. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer
oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung
des Betrages pro rata temporis nicht möglich. |
| |
| 3.2 |
Die Kündigung
hat mit termingerechtem, eingeschriebenem Brief, also schriftlich,
mit entsprechender vertraglich vereinbarter Frist zu erfolgen. |
| |
| 3.3 |
Bei Kündigung
durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung schuldet
der Kunde SWISSbyte GmbH sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen
Kosten inkl. der Gebühr für die vereinbarte Mindestvertragsdauer. |
| |
| 3.4 |
Löst SWISSbyte
GmbH den Vertrag auf weil der Kunde rechts- oder vertragswidrig
gehandelt hat oder die gebotenen Dienstleistungen anderweitig
missbraucht hat - auch bei fristloser Auflösung seitens SWISSbyte
GmbH - so schuldet der Kunde SWISSbyte GmbH sämtliche in diesem
Zusammenhang entstandenen Kosten. |
| |
| 4. |
Haftung |
| 4.1 |
SWISSbyte
GmbH haftet nur für derartige Schäden und Ausfälle, die durch
grobe Fahrlässigkeit seitens SWISSbyte GmbH entstanden sind.
Die grobe Fahrlässigkeit ist durch den Ansprecher, der daraus
eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen. |
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| 4.2 |
SWISSbyte
GmbH übernimmt keine Verantwortung für Schäden (einschliesslich
Viren), die dem Kunden durch Missbrauch der Verbindung von Dritten
zugefügt werden, ebenso liegt die Verantwortung für die Richtigkeit
von Informationen und Drittleistungen wie auch die entsprechenden
Anspruchsrechte Dritter ausschliesslich beim jeweiligen Anbieter. |
| |
| 4.3 |
Haftung
für weitere Schäden (z.Bsp. Probleme bei der Abwicklung von
Geschäften auf elektronischem Wege) sind grundsätzlich ausgeschlossen;
sie liegt ausschliesslich beim jeweiligen Anbieter der Leistung.
SWISSbyte GmbH übernimmt keine Haftung bei Zugangsschwierigkeiten
und Störungen im Netz von Drittanbietern (z.Bsp. Swisscom, Diax,
Sunrise etc.) oder für solche, die durch sog. höhere Gewalt
oder bei Reparaturen, Wartungsarbeiten oder Einführung neuer
Technologien entstehen. Ebensowenig kann SWISSbyte GmbH für
Schäden, Ausfälle oder anderweitige Schwierigkeiten, die aufgrund
im Internet angebotener Dienste entstehen oder für Funktionsfehler
der im Internet angebotenen Software, haftbar gemacht werden. |
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| 4.4 |
SWISSbyte
GmbH behält sich in allen Fällen vor, Schadenersatz geltend
zu machen gegenüber Benutzern bei Delikten, insbesondere bei
Datenkriminalität, Datenmissbrauch und sogenannten Hacking-Angriffen
auf das Netz oder die Infrastruktur von SWISSbyte GmbH. Dies
gilt auch bei Missachtung der sogenannten Netiquette *). |
| |
| 5. |
Pflichten und Rechte des
Kunden |
| 5.1 |
Im allgemeinen
findet die "Netiquette" Anwendung. Dieses Benimmhandbuch zum
Umgang mit und im Internet findet in allen Belangen der Internet-Verwendung
Anwendung. Der Kunde akzeptiert die "Netiquette" als integrierenden
Bestandteil des Vertrages mit SWISSbyte GmbH. |
| |
| 5.2 |
Der Kunde
hat das Recht, seine Waren, Dienstleistungen und sonstige Angebote
dem gewählten Vertrag entsprechend im Internet zu präsentieren.
Er ist für den Inhalt und die Darstellung seiner Präsentation
vollumfänglich verantwortlich und unterlässt es, Massensendungen
zu verschicken oder anderweitig gegen die "Netiquette" zu verstossen.
Der Benutzer verpflichtet sich, sich an die ethischen und generell
akzeptierten Regeln des Zusammenwirkens im Internet zu halten.
Er haftet vollumfänglich für den Inhalt und übernimmt Kosten,
falls solche durch seine Präsentation für SWISSbyte GmbH entstehen.
Der Benutzer hat sicherzustellen, dass seine Verwendung des
Internets sich innerhalb des geltenden Rechts bewegt. Er verpflichtet
sich, die internationalen Vereinbarungen insbesondere betreffend
Datenschutz, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an
Marken, lauteren Wettbewerb und verwandte Gebiete zu respektieren
und einzuhalten und keinerlei Inhalte oder Dienstleistungen
zu verbreiten, die gegen den guten Geschmack, die guten Sitten
und Gebräuche verstossen oder sonstwie einen zweifelhaften Inhalt
aufweisen. Insbesondere gilt dies für die Verbreitung, den Verweis
auf oder das Zurverfügungstellen der Verbindungen zur Verbreitung
von Pornographie, Anleitung zu Gewalt oder Verbrechen, Diskriminierung
jeglicher Art oder anderweitig anstössigem Inhalt.
SWISSbyte GmbH ist in keiner Weise verpflichtet, Inhalte von
Kundenangeboten zu prüfen.
SWISSbyte GmbH behält sich vor, bei Bekanntwerden eines entsprechenden
Falles den Vertrag einseitig fristlos zu kündigen und den Internetzugang
per sofort abzuschalten; Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten,
ebenso entsprechende rechtliche und strafrechtliche Schritte.
Vom Anschluss des Kunden dürfen insbesondere folgende Informationen
mit rechtswidrigem Inhalt nicht verbreitet werden oder abrufbar
sein:
- Unerlaubtes Glücksspiel; speziell im Sinne
des Lotteriegesetzes;
- Informationen, die Urheberrechte, ähnliche
Schutzrechte oder Immaterialgüterrechte verletzen;
- Gewaltdarstellungen (StGB 135)
- Pornografische Schriften, Darstellungen
und Bilder (StGB 197);
- Aufruf zu Gewalt (StGB 259);
- Rassistisch diskriminierende Inhalte (StGB
261bis);
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| |
| 5.3 |
Sofern einem
Kunden derartige rechtswidrige Informationen bekannt werden,
wird er gebeten, dies SWISSbyte GmbH mitzuteilen. SWISSbyte
GmbH wird, sofern möglich, Abklärungen vornehmen und die nötigen
und möglichen Massnahmen treffen. |
| |
| 5.4 |
Die Untervermietung
der bezogenen Dienstleistungen bei SWISSbyte GmbH an Dritte
ist nur und ausschliesslich nach entsprechender Vereinbarung
mit SWISSbyte GmbH erlaubt. Bei Zuwiderhandeln behält sich SWISSbyte
GmbH vor, den entsprechenden Vertrag fristlos zu kündigen oder
entsprechende Schadenersatzforderungen geltend zu machen. |
| |
| 5.5 |
Der Kunde
ist für die eigenen Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme
und PC-Konfiguration) verantwortlich. SWISSbyte GmbH kann keine
Garantie dafür übernehmen, wenn der Internet-Zugang nicht auf
allen Endgeräten einwandfrei möglich ist. Sollten Störungen
auftreten, die Massnahmen am Kundenstandort erforderlich machen
und kann die Störung nicht anders behoben werden, so ist der
Kunde verpflichtet, seine Anlage auf eigene Kosten entsprechend
anzupassen oder den Betrieb einzustellen. Andernfalls ist SWISSbyte
GmbH berechtigt, den Anschluss einseitig abzustellen. |
| |
| 5.6 |
Der Kunde
ist dafür verantwortlich, dass er die nötigen Sicherheitsvorkehrungen
trifft, um einen sicheren Datenfluss zu gewährleisten. Er ist
gegenüber SWISSbyte GmbH für die Benützung seines Accounts verantwortlich.
Passwörter und Identifikationen dürfen Drittpersonen nicht mitgeteilt
werden. Geschieht dies durch oder auf Wunsch des Benützers dennoch,
so ist der Account-Inhaber für die allfälligen Folgen verantwortlich.
Insbesondere sorgt der Kunde selbst für die Einhaltung der entsprechenden
Alterslimiten beim Zugriff auf das Internet. |
| |
| 5.7 |
Der Benutzer
hat sicherzustellen, dass sein Gebrauch des Internets sich innerhalb
des geltenden Schweizer und allenfalls ausländischen Rechts
bewegt. Dies umfasst neben dem Strafrecht insbesondere auch
den Datenschutz und die Ausführungsgesetzgebung, das Urheberrecht
und verwandte Schutzrechte. |
| |
| 5.8 |
Die im voraus
zu bezahlenden Gebühren richten sich nach dem jeweils abgeschlossenen
Individual-Vertrag des Kunden mit SWISSbyte GmbH. |
| |
| 6. |
Störungsbehebung |
| 6.1 |
SWISSbyte GmbH stellt zur Unterstützung
ihrer Kunden in technischen Fragen betreffend Handhabung und
Installation der angebotenen Dienstleistungen einen telefonischen
Support zur Verfügung. Die Kosten und Betriebszeiten dieses
Customer Services werden auf der entsprechenden Plattform
publiziert und können bei SWISSbyte GmbH während der üblichen
Bürozeiten angefragt werden.
Kosten für Support durch Dritte werden von SWISSbyte GmbH
nicht übernommen.
|
| |
| 6.2 |
Die Behebung
von Störungen aller Art erfolgt schnellstmöglich. Bei Betriebsunterbrüchen
infolge Störungsbehebung, Wartungsarbeiten, Einführung und Installation
neuer Technologien oder ähnlicher Sachverhalte können gegen
SWISSbyte GmbH keinerlei Forderungen geltend gemacht werden. |
| |
| 6.3 |
Verlangt
ein Kunde die Beseitigung von Störungen, die sich aufgrund der
von SWISSbyte GmbH auf sein Begehren durchgeführten Untersuchung
auf Mängel der vom Anwender benützten Ausrüstung oder Fehler
in deren Handhabung zurückführen lassen, trägt der Kunde die
entstandenen Kosten. |
| |
| 7. |
Besondere
Bestimmungen |
| |
| 7.1 |
Der Gebrauch
des Internet birgt diverse Datenschutzrisiken für den Benutzer.
SWISSbyte GmbH bemüht sich um möglichst effiziente Sicherung
mit wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen
Massnahmen, kann aber keine Garantie gegen eine missbräuchliche
Verwendung abgeben. Jeder Teilnehmer ist für Massnahmen zur
Sicherung und Abschirmung seiner Daten und seines Netzes gegen
das Eindringen oder anderweitige Angriffe auf diese durch unbefugte
Dritte selbst verantwortlich. |
| |
| 7.2 |
Sollte der
Beweis für einen Hacker-Angriff von einem Benutzer eines Internetzuganges
der SWISSbyte GmbH vorliegen, behält sich SWISSbyte GmbH das
Recht vor, den Internetzugang ohne Vorankündigung zu deaktivieren.
Im weiteren wird der betreffende Kunde für unbestimmte Zeit
von allen Diensten und Leistungen von SWISSbyte GmbH ausgeschlossen.
SWISSbyte GmbH behält sich weiter vor, allfällige rechtliche
und strafrechtliche Schritte gegen den betreffenden Benutzer
einzuleiten sowie Schadenersatz in entsprechender Höhe von ihm
zu fordern. |
| |
| 8. |
Rechnungsstellung
/ Zahlungsbedingungen |
| 8.1 |
Die Abrechnung
erfolgt aufgrund der vereinbarten Bedingungen des betreffenden
Vertrages in sFr. zuzüglich der zum Vertragszeitpunkt gesetzlich
festgelegten Mehrwertsteuer.Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund
der vereinbarten Preise (Vertrag oder allgemeingültige Preisliste)
und aufgrund der Aufzeichnungen von SWISSbyte GmbH. Diese gelten
als richtig, sofern bei Einwänden des Kunden gegen die Rechnung
aufgrund von technischen Abklärungen durch SWISSbyte GmbH keine
Fehler ermittelt worden sind. |
| |
| 8.2 |
Die Zahlungspflicht
des Kunden beginnt mit Vertragsabschluss. Bei Zahlungsverzug
behält sich SWISSbyte GmbH rechtliche Schritte und die Sperrung
des Zugangs vor. |
| |
| 8.3 |
Preisänderungen
sind jederzeit vorbehalten. |
| |
| 9. |
Teilnichtigkeit
Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen für nichtig oder ungültig erweisen, tangiert
dies die restlichen Bestimmungen nicht; diese bleiben unverändert
bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige(n) Bestimmung(en)
ist (sind) durch möglichst wirtschaftlich gleichwertige, rechtmässige
Bestimmungen zu ersetzen. |
| |
| 10. |
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Firma SWISSbyte GmbH. |
*)Was unter der Netiquette zu verstehen ist regelt
der RFC (Request For Comment) 1855.
|
|
| 1. |
Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen |
|
Die Firma SWISSbyte GmbH erbringt
ihre Service - Dienstleistungen ausschliesslich auf Grundlage
der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
|
| 2 |
Zustandekommen des Vertrages |
|
Der jeweilige Einzelvertrag über
Dienstleistungen der Firma SWISSbyte GmbH kommt mit der Gegenzeichnung
des Kundenvertrages durch einen Geschäftsführer der Firma SWISSbyte
GmbH zustande. Vertragspartner des Auftraggebers wird immer
nur die Firma SWISSbyte GmbH sein. Dies gilt unabhängig davon,
ob diese sich zur Erbringung der Dienste einer Leistung Dritter
bedient. Die Wirksamkeit des Gesamtvertrags wird von der Unwirksamkeit
einzelner Vertragsbestimmungen nicht berührt. |
|
| 3. |
Preise |
|
Die Preisangebote werden in sFr
angegeben und verstehen sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen
zuzüglich der zum Vertragszeitpunkt gesetzlich festgelegten
Mehrwertsteuer. Werden Leistungen über eine längere Dauer erbracht,
so ist die Firma SWISSbyte GmbH berechtigt, die Preise jederzeit
nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 8 Wochen
zu erhöhen. Geht die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung
wesentlich hinaus, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag
unter Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu künden, an dem
die Preisänderung wirksam wird. |
|
| 4. |
Rechnungsstellung |
|
Die vereinbarte Vergütung wird
mit Fertigstellung und Abnahme der Leistung fällig. Ist zur
Fertigstellung eine Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich,
so erhöht sich der Rechnungsbetrag um eine angemessene Entschädigung,
wenn der Auftraggeber die Mitwirkung nicht rechtzeitig erbringt. |
|
| 5. |
Teilrechnung |
|
Hat die vereinbarte Leistung einen
grösseren, in verschiedene Teilleistungen teilbaren Umfang,
so behält sich SWISSbyte GmbH das Recht vor, frühestens nach
vier Wochen Zwischenrechnungen über die bereits geleistete Arbeit
auszustellen. Diese sind vorab nach den allgemeinen Zahlungsbedingungen
zu begleichen. Werden Teilrechnungen nicht beglichen oder wird
der Firma SWISSbyte GmbH eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt, so ist sie
berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrags vorläufig einzustellen. |
|
| 6. |
Zahlungsmodalitäten |
|
Die Zahlung des Rechnungsbetrags
hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu
erfolgen. Bei bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, ist SWISSbyte GmbH
berechtigt eine unverzügliche Zahlung aller fälligen Rechnungen
zu verlangen. |
|
| 7. |
Versicherungen |
|
Sollten die der Firma SWISSbyte
GmbH übergebenen Manuskripte, Originale, Daten oder andere Materialien
gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert
werden, so hat dies der Auftraggeber selbst zu besorgen. Andernfalls
kann nur die übliche Sorgfalt verlangt werden. |
|
| 8. |
Geheimhaltung |
|
Die Firma SWISSbyte GmbH verpflichtet
sich, keine Geschäftsakten oder Abschriften davon, Kopien, Auszüge
etc. ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftraggebers aus den
Arbeitsräumen zu entfernen oder Dritten zugänglich zu machen,sowie
Stillschweigen über alle Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers
während und nach Abschluss des Auftrages zu wahren. Insbesondere
verpflichtet sich die Firma SWISSbyte GmbH, das Banken- und
Geschäftsgeheimnis gemäss Art. 47 des Bundesgesetzes über Banken
und Sparkassen sowie Art. 321a des OR zu wahren. Die Geheimhaltungspflicht
fällt dahin, wenn der Auftraggeber nachweisbar kein Interesse
mehr an der Aufrechterhaltung hat. |
|
| 9. |
Pflichten des Auftraggebers |
|
Erfordert die Erbringung von Dienstleistungen
die Benützung von Datenverarbeitungsmaschinen des Auftraggebers,
so müssen folgende Punkte erfüllt werden:
- Voll ausgerüsteter Arbeitsplatz mit Drucker
- Zumutbare Antwortzeiten
- Funktionierendes Sicherungs- und Rücksicherungsverfahren
- Tägliche Sicherung aller relevanter Daten
- Freier Zugang zum Internet
Aufwände, welche durch nichterfüllen der
Pflichten entstehen, werden getrennt in Rechnung gestellt.
|
|
| 10. |
Haftung |
|
Die Firma SWISSbyte GmbH haftet
nicht für durch fehlerhafte Software oder Hardware verursachte
Schäden. Für Schäden, welche durch Arbeiten an den Systemen
(Software und Hardware) entstehen, wird ausdrücklich jede Haftung
ausgeschlossen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. |
|
|
| 11. |
Schutzrechte Dritter |
|
Beide Parteien sichern einander zu, dass
die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und
Dokumentationen keine Schutzrechte Dritter verletzen. Macht
trotzdem ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten geltend,
informiert jeder den anderen ohne Verzug schriftlich über
die gestellten Ansprüche und räumt ihm alle Möglichkeiten
zur Verteidigung ein.
Soweit eine Partei für die Verletzung von Schutzrechten Dritter
die Verantwortung trägt, ersetzt sie der anderen Partei einen
allfälligen Schaden
|
|
| 12. |
Änderungen der allgemeinen
Geschäftsbedingungen |
|
Ändert die Firma SWISSbyte GmbH
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so hat sie dies dem Kunden
unverzüglich mitzuteilen. Mit Ablauf eines Monats erlangen die
neu gefassten Geschäftsbedingungen für alle Verträge Gültigkeit,
soweit der Kunde ihrer Geltung bis zu diesem Zeitpunkt nicht
ausdrücklich widersprochen hat. |
|
|
| 13. |
Gerichtsstand |
|
Gerichtsstand ist der Sitz der
Firma SWISSbyte GmbH. |
|